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Birdies für Bildung

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Birdie Jäger Rangliste 2018

PlatzVornameNachnameBirdies
1 Jonas Kölbing 368
2 Bernd Ritthammer 330
3 Philipp Mejow 250
4 Fabian Becker 231
5 David Heinzinger 174
6 Florian Fritsch 170
7 Patrick Kopp 153
8 Dennis Küpper 146
9 Maximilian Laier 122
10 Pascal Schwind 83
11 Daniel Wünsche 82
12 Ingo Michels 65
13 Andreas Meissner 51
14 Christoph Straller 42
15 Sascha Müller 36
16 Claus-Peter Doetsch 35
17 Christoph Günther 35
18 Thomas Gramespacher 26
19 Robin Smiciklas 23
20 Joachim Wittmann 21
21 Christoph Zwink 20
22 Dirk Zutz 19
23 Max Eichmeier 16
24 Sven Schuetze 13
25 Karsten Engel 9
26 Stephan Gross 8
27 Andy Morn 4
28 Stefanie Everding 4
29 Andreas Bußmann 3

Birdie Jäger Rangliste 2015

PlatzVornameNachnameBirdies
1 Open.9 Eichenried 494
2 Philipp Mejow 340
3 Florian Fritsch 328
4 Sebastian Heisele 306
5 Bernd Ritthammer 234
6 Fabian Becker 220
7 Stephan Gross 218
8 David Heinzinger 206
9 Patrick Kopp 171
10 Daniel Wünsche 153
11 Christoph Günther 143
12 Robert Paas 141
13 Sebastian Kannler 134
14 Dennis Küpper 119
15 Marcel Haremza 115
16 Marc-André Gehr 110
17 Ann-Kathrin Lindner 102
18 Daniel Schmieding 100
19 Max Eichmeier 96
20 Sebastian Buhl 95
21 Jonas Kölbing 91
22 Stefan Maiwald 87
23 Benjamin Wuttke 83
24 Pascal Schwind 70
25 Holger Gartz 61
26 Christoph Straller 55
27 Ingo Michels 53
28 Dominik Därr 50
29 Peter Falk 50
30 Andy Garcia 50
31 Benjamin Kern 50
32 Sascha Elender 50
33 Harry Gstatter 50
34 Florian Jahn 50
35 Patrick Niederdrenk 46
36 Peter Nickel 38
37 Oliver Sequenz 33
38 Juan Peters 31
39 Joachim Wittmann 31
40 Jochen Lupprian 30
41 Claus-Peter Doetsch 28
42 Tobi Jablonka 26
43 Stuart Pringle 25
44 Rainer Soose 25
45 Sandra Ottens 22
46 Michael Althoff 20
47 Markus Kümmerle 17
48 Andreas Meissner 16
49 Andreas Flohr 15
50 Jasmin Bußmann 12
51 Ernst-Albrecht Fischer 12
52 Robin Smiciklas 12
53 Karsten Engel 10
54 Fabian Bünker 10
55 Andreas Bußmann 9
56 Christa Wellershoff 8
57 Noah Pudelko 5
58 Rainer Horst 5
59 Constantin Schwierz 4
60 Silke Versteeg 4
61 Robert Lankes 2
62 Stefanie Everding 2
63 Sebastian Bilstein 2
64 Klaus Sander 2
65 Petra Laschet 2
66 Heidi Soose 2
67 Henriette Schilling 1

Birdie Jäger Rangliste 2016

PlatzVornameNachnameBirdies
1 Open.9  Eschenried  565 
2 Florian Fritsch 291
3 Philipp Mejow 276
4 Bernd Ritthammer 274
5 Patrick Kopp 256
6 Jonas Kölbing 230
7 Daniel Wünsche 190
8 Stephan Gross 189
9 Maximilian Laier 180
10 David Heinzinger 172
11 Christoph Günther 169
12 Fabian Becker 159
13 Dennis Küpper 131
14 Gerrit Schiele 89
15 Robert Paas 87
16 Marcel Haremza 86
17 Benjamin Wuttke 81
18 Sebastian Kannler 76
19 Benjamin Kern 70
20 Lucas Iturbide 70
21 Stefan Voss 65
22 Pascal Schwind 63
23 Harry Gstatter 63
24 Lars Dittrich 50
25 Sebastian Buhl 50
26 Jochen Lupprian 50
27 Christoph Straller 46
28 Dominique Klein 45
29 Peter Nickel 42
30 Sascha Elender 40
31 Ingo Michels 32
32 Patrick Niederdrenk 31
33 Andreas Meissner 31
34 Patricia Heinlein 30
35 Gila Novak 30
36 Andy Garcia 30
37 Claus-Peter Doetsch 28
38 Joachim Wittmann 28
39 Christoph Zwink 26
40 Stuart Pringle 25
41 Ann-Kathrin Lindner 23
42 Henriette Schilling 20
43 Robin Smiciklas 20
44 Jimmy Collins 19
45 Michael Althoff 12
46 Olaf Niestroj 12
47 Markus Kümmerle 11
48 David Blakeman 11
49 Petra Laschet 11
50 Sven Voss 10
51 Karsten Engel 8
52 Ernst-Albrecht Fischer 8
53 Frank Foehlinger 7
54 Rainer Horst 7
55 Wolly the Wedge 5
56 Tobi Jablonka 5
57 Rainer Soose 5

Birdie Jäger Rangliste 2017

Platz Vorname Nachname Birdies
1 Open.9 Eichenried 410
2 Florian Fritsch 314
3 Jonas Kölbing 291
4 Maximilian Laier 262
5 Bernd Ritthammer 220
6 Philipp Mejow 208
7 Fabian Becker 200
8 David Heinzinger 197
9 Patrick Kopp 177
10 Dennis Küpper 167
11 Stephan Gross 165
12 Robert Paas 98
13 Christoph Günther 91
14 Max Eichmeier 66
15 Ann-Kathrin Lindner 65
16 Daniel Wünsche 61
17 Ingo Michels 58
18 Marcel Haremza 58
19 Pascal Schwind 57
20 Holger Gartz 53
21 Andreas Meissner 52
22 Christoph Straller 48
23 Jimmy Collins 40
24 Christoph Zwink 32
25 Joachim Wittmann 27
26 Andy Garcia 24
27 Thomas Gramespacher 23
28 Michael Althoff 21
29 Sven Schuetze 21
30 Andreas Bußmann 20
31 Fabian Bünker 20
32 Claus-Peter Doetsch 18
33 Olaf Niestroj 10
34 Dirk Zutz 10
35 Jasmin Bußmann 9
36 Stefanie Everding 9
37 Karsten Engel 8
38 Robin Smiciklas 8
39 Petra Laschet 6
40 Frank Foehlinger 5
41 Raphael König 4

Birdie Jäger Rangliste 2014

Position Name Birdies
1. Open.9 Golf Eichenried 383
2. Florian Fritsch 332
3. Bernd Ritthammer 273
4. Max Kramer 234
5. Fabian Becker 216
6. Philipp Mejow 185
7. Max Glauert 181
8. Sebastian Heisele 173
9. Patrick Kopp 155
10. Marcel Haremza 141
11. Bernhard Neumann 136
12. Ann-Kathrin Lindner 130
13. Christoph Günther 128
14. Jochen Lupprian 127
15. Florian Jahn 115
16. David Heinzinger 109
17. Daniel Wünsche 105
18. Stephan Gross 104
19. Daniel Schmieding 100
19. Mergim Gjinovci 100
21. David Gersztein 98
21. Dennis Küpper 98
23. Sebastian Buhl 96
24. Sebastian Kannler 94
25. Stefan Maiwald 84
26. Timo Konieczka 83
27. Harry Gstatter 81
28. Dominik Grass 78
29. Constantin Schwierz 76
30. Igor 75
31. Pascal Schwind 62
32. Holger Gartz 57
33. Max Eichmeier 51
34. Jan Koschella 50
35. Benjamin Wuttke 45
36. Christoph Straller 41
37. Dominik Därr 30
38. David Blakeman 29
39. Claus-Peter Doetsch 28
40. Lucas Iturbide 27
41. Marc-André Gehr 25
41. Sascha Elender 25
41. Carolin Farr 25
44. Oliver Sequenz 22
44. Peter Nickel 22
44. Michael Althoff 22
47. Tobi Jablonka 21
47. Mark Stevenson 21
49. Peter Falk 20
49. Philipp Geißler 20
49. Christian Momm 20
52. Björn Bauersfeld 19
52. Patricia Heinlein 19
54. Sandra Ottens 18
55. Karsten Engel 17
56. Joachim Wittmann 16
56. Ernst Fischer 16
58. Jasmin Bußmann 15
59. Markus Kümmerle 13
59. Dominique Klein 13
59. Ingo Michels 13
62. Ralf Geilenberg 12
62. Andreas Bußmann 12
64. Stuart Pringle 11
65. Fabian Bünker 10
65. Sebastian Bilstein 10
65. Andy Garcia 10
65. Andreas Flohr 10
69. Gila Novak 9
70. Niklas Germerott 4
71. Lars Dittrich 3
71. Stefanie Schlierenzauer 3
71. Steffen Nordmann 3
71. Wolly the Wedge 3
71. Robert Lankes 3
71. Thomas Klages 3
77. Stefan Voss 2
78. Claude Boulmont 1
78. Daniel Kieser 1
80. Henriette Schilling 0
80. Andrea Seidl 0
80. Sascha Frumm 0
83. Markus Zipp Noch keine Angabe
84. Holger Kersten Noch keine Angabe
85. Patrick Niederdrenk Noch keine Angabe
86. Ben Hampton Noch keine Angabe
87. Juan Peters Noch keine Angabe
88. Julia von Rohrscheidt Noch keine Angabe
89. Rainer Dobry Noch keine Angabe
90. Steffen Schneider Noch keine Angabe
91. Philip Krück Noch keine Angabe
92. Stephan Heigermooser Noch keine Angabe
Gesamt   5221
 
 
 
 
 
 

Birdie Jäger Rangliste 2019

Birdie Jäger Rangliste 2013

Position Name Birdies
1. Bernd Ritthammer 434
2. Florian Fritsch 372
3. Sebastian Heisele 343
4. Sebastian Buhl 289
5. Marcel Haremza 262
6. Fabian Becker 259
7. Sebastian Kannler 257
8. Constantin Schwierz 246
9. Daniel Wünsche 239
10. Christoph Günther 237
11. Dennis Küpper 191
11. Benjamin Miarka 191
13. Max Kramer 183
14. Florian Jahn 173
15. Jochen Lupprian 161
16. Benjamin Wuttke 160
17. Bernhard Neumann 151
18. Stephan Gross 137
19. David Gersztein 100
20. David Heinzinger 98
21. Pascal Schwind 79
21. Mergim Gjinovci 79
23. Dominik Grass 55
23. Peter Nickel 55
25. Patrick Kopp 54
26. Harry Gstatter 43
27. Christoph Straller 35
28. Rainer Dobry 34
29. Julia von Rohrscheidt 30
29. Ben Hampton 30
31. Claus-Peter Doetsch 29
32. Tobi Jablonka 28
32. Holger Gartz 28
34. Mark Stevenson 24
35. Dominik Därr 20
35. Lars Dittrich 20
37. Andy Garcia 19
38. Henriette Schilling 17
38. Marc-Andre Gehr 17
40. Stephan Heigermoser 9
40. Juan Peters 9
40. Markus Kümmerle 9
43. Carolin Farr 7
44. Patrick Niederdrenk 5
44. Peter Falk 5
46. Stefanie Schlierenzauer 4
47. Sascha Frumm 3
48. Jasmin Bußmann 2
49. Robert Lankes 1
  Ann-Kathrin Lindner Noch keine Angabe
  Stuart Pringle Noch keine Angabe
  Lars Fehlau Noch keine Angabe
  Jan Koschella Noch keine Angabe
  Andreas Bußmann Noch keine Angabe
  Andrea Seidl Noch keine Angabe
  Thomas Klages Noch keine Angabe
  Steffen Schneider Noch keine Angabe
  Daniel Schmieding Noch keine Angabe
  David Blakeman Noch keine Angabe
  Stefan Maiwald Noch keine Angabe

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Werde Birdie Jäger

Birdies für Bildung
Ettaler Str. 24
82487 Oberammergau

Telefon: +49 (0) 151 52596090
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Name, Rechtsform, Sitz

Der Verein führt den Namen

„Birdies für Bildung“.

Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz „e. V.“. Der Verein hat seinen Sitz in Oberammergau.

Zweck des Vereins ist die ideelle und materielle Förderung von sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen in ihrer schulischen und golfsportlichen Bildung. Zum Zweck des Vereins gehört es, mit Hilfe des Spendenkonzepts des Vereins „Birdies für Bildung“(§ 7) die ideelle und materielle Unterstützung für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche in zwei Förder- bzw. Bildungsbereichen, dem Schulbereich und dem Golfbereich, aufzubauen und umzusetzen.

Der Satzungszweck ist insbesondere verwirklicht durch

  • die individuelle Unterstützung von Kindern und Jugendlichen auf ihrem schulischen Werdegang, sei es durch immaterielle oder materielle Mittel oder sei es direkt oder indirekt über andere gemeinnützige Organisationen oder Einrichtungen,
  • die Suche und Bereitstellung von Ausbildungsplätzen und Praktikumsmöglichkeiten für Jugendliche im Bereich Golfsport,
  • die Vorstellung von Sport als Möglichkeit der persönlichen Weiterentwicklung,
  • dem Nutzen des Golfsports als Vehikel, um jungen Menschen den Umgang mit Lebenssituationen, Menschen und sich selbst zu lehren,
  • die Vorstellung des Golfsports als Ausgleich und möglichen Weg in die finanzielle Unabhängigkeit.

Der Satzungszweck wird im Förderbereich Schule insbesondere verwirklicht durch Gewährung von Unterstützung bei Fragen zum Thema Pädagogik und gezielte Talentförderung sowie durch finanzielle Unterstützung für Lehrmittel, allgemeinen Schulbedarf als auch für Nachhilfeunterricht. Der Satzungszweck wird im Förderbereich Golfsport insbesondere verwirklicht durch den Aufbau ausgewählter Förderstützpunkte in verschiedenen Regionen in Deutschland. An den Förderstützpunkten sollen Abmachungen mit den Golftrainern getroffen werden, dass Kinder und Jugendliche von ihnen zum Vorzugspreis unterrichtet und so gefördert werden. Außerdem sollen insbesondere an den Förderstützpunkten Praktika und Jobs für Jugendliche geschaffen und Mitgliedschaften ermöglicht werden.

Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigende Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Zweck des Vereins und deren Verwirklichung sind in § 2 festgelegt.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig. Jeder Beschluss über die Änderung der Satzung ist vor dessen Anmeldung beim Registergericht dem zuständigen Finanzamt vorzulegen.

Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche und jede juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts werden. Voraussetzung für die Mitgliedschaft einer natürlichen Person ist die Vollendung des 18. Lebensjahres.

Die Mitgliedschaft kann nach Wahl der aufzunehmenden Person als Aktivmitgliedschaft oder Fördermitgliedschaft erworben werden.
Aktive Mitglieder sind Golf Professionals, die sich als Spieler an dem Verein und Spendenkonzept „Birdies für Bildung“ (§ 7) beteiligen, indem sie für jeden von ihnen selbst in einem Profiturnier gespielten „Birdie“ einen Mindestbetrag von EUR 1,00 an den Verein spenden.

Fördermitglieder sind natürliche Personen oder Unternehmen, die sich im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft am Spendenkonzept „Birdies für Bildung“ beteiligen.

Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der an den Vorstand zu richten ist. Der Antrag soll den Namen oder die Firma, den Beruf, die Anschrift des Antragstellers sowie Angaben ob der Antragsteller Golf Professional oder Amateur enthalten.
Der Vorstand entscheidet über den schriftlichen Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Bei Ablehnung des Antrags ist er nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe für die Ablehnung mitzuteilen.

Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod eines Mitglieds, bei juristischen Personen mit ihrer Auflösung, mit Austritt eines Mitglieds oder durch Ausschluss eines Mitglieds vom Verein.

Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands. Der Austritt kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres erklärt werden, wobei eine Kündigungsfrist von zwei Monaten einzuhalten ist.
Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es durch sein Verhalten oder in sonstiger Weise schuldhaft in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt oder verstoßen hat. Über den Ausschluss beschließt der Vorstand. Vor dem Ausschluss ist dem betroffenen Mitglied persönlich oder schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Entscheidung über den Ausschluss ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen und mit einer Begründung zu versehen. Gegen den Beschluss kann das Mitglied Berufung an die Mitgliederversammlung einlegen. Die Berufung ist innerhalb eines Monats nach Zugang des Beschlusses beim Vorstand einzulegen. Der Vorstand hat binnen eines Monats nach fristgemäßer Einlegung der Berufung eine Mitgliederversammlung einzuberufen, die abschließend über den Ausschluss entscheidet.

Ein ausscheidendes Mitglied hat keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.

Förderbeiträge, Spendenkonzept „Birdies für Bildung“

Bei der Aufnahme in den Verein ist eine Aufnahmegebühr zu zahlen. Außerdem werden von den Mitgliedern Jahresbeiträge erhoben.

Spendenkonzept „Birdies für Bildung“ (nachstehend auch „BfB“ genannt):
Golf Professionals können Aktive Mitglieder des Vereins werden. Für jedes in einem Profiturnier gespielte Birdie spendet ein Aktives Mitglied mindestens EUR 1,00. Die Anzahl der vom Aktiven Mitglied selbst gespielten Birdies bestimmt somit das Spendenvolumen des Aktiven Mitglieds. Die Anzahl der gespielten Birdies wird wöchentlich auf der Internetseite des Vereins www.birdies-fuer-bildung.de aktualisiert und bekannt gegeben.

Fördermitglieder haben die Möglichkeit, sich einen oder mehrere Spieler auszusuchen und die von diesem(n) Spieler(n) in einem Profiturnier gespielten Birdies mit Spenden für den Verein zu untermauern.
Der Vorstand und die Mitglieder bemühen sich, weitere Aktive Mitglieder als auch Fördermitglieder zu werben.
Der Verein bemüht sich bei ausgesuchten Golfveranstaltungen weitere Spendengelder zu erwirtschaften. Dies erfolgt über Verlosungen, Versteigerungen, verschiedene Spielformen und Wettkämpfe.

Organe des Vereins

Organe des Vereins sind a) der Vorstand und b) die Mitgliederversammlung

Vorstand

Der Vorstand des Vereins i.S.v. § 26 BGB besteht aus vier Mitgliedern, dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.

Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten.

Zuständigkeit des Vorstands

Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Organ des Vereins übertragen sind. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung;
  • Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung;
  • Aufstellung eines Haushaltsplans, Buchführung, Erstellung des Jahresberichts, bestehend aus dem Tätigkeits-, dem Vermögens- und Kassenbericht;
  • Beschlussfassung über die Aufnahme von Mitgliedern;
  • Beschlussfassung über den Ausschluss vom Verein;
  • Werbung von aktiven Mitgliedern und Fördermitgliedern sowie sonstige Gewinnung von Spendengeldern.

Wahl und Amtsdauer des Vorstands

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von längstens vier Jahren, gerechnet von der Wahl an, gewählt. Er bleibt jedoch auch nach Ablauf der Amtszeit bis zur Neuwahl des Vorstands im Amt. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen. Zu Vorstandsmitgliedern können nur Mitglieder des Vereins gewählt werden. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt eines Vorstandsmitglieds.

Scheidet ein Mitglied des Vorstands vorzeitig aus, so kann der Vorstand für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen einen Nachfolger wählen.

Sitzungen und Beschlüsse des Vorstands

Der Vorstand beschließt in Sitzungen, die vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom Stellvertretenden Vorsitzenden, einberufen werden; die Tagesordnung braucht nicht angekündigt zu werden. Die Einberufungsfrist beträgt 10 Tage. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung folgenden Tag.

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei seiner Mitglieder anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die des Stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Vorstand kann im schriftlichen Verfahren beschließen, wenn alle Vorstandsmitglieder dem zustimmen.

Mitgliederversammlung

In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Zur Ausübung des Stimmrechts kann ein anderes Mitglied schriftlich bevollmächtigt werden. Die Bevollmächtigung ist für jede Mitgliederversammlung gesondert zu erteilen; ein Mitglied darf jedoch nicht mehr als drei fremde Stimmen vertreten.
Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig:

  • Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplans für das nächste Geschäftsjahr; Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands, bestehend aus dem Tätigkeits-, dem Vermögens- und Kassenbericht;
  • Entlastung der Mitglieder des Vorstands;
  • Festsetzung der Höhe und Fälligkeit der Aufnahmegebühren und Jahresbeiträge;
  • Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstands;
  • Beschlussfassung über Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins;
  • Beschlussfassung über die Berufung gegen einen Ausschließungsbeschluss des Vorstands;
  • Beschlussfassung über den Ausschluss vom Verein.

Einberufung der Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich, möglichst im letzten Quartal, statt. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekannt gegebene Adresse gerichtet ist. Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. Die Einberufung der Mitgliederversammlung kann auch durch Veröffentlichung im SZ Magazin Golfspielen erfolgen; hierbei ist ebenfalls eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Tag nach der Veröffentlichung einzuhalten.

Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor einer Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen. Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Ergänzung bekannt zu geben.

Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die in Mitgliederversammlungen gestellt werden, beschließt die Versammlung.

Außerordentliche Mitgliederversammlung

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn ein Zehntel der Mitglieder dies beim Vorstand schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt.

 

Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom Stellvertretenden Vorsitzenden oder dem Schatzmeister geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung den Versammlungsleiter. Bei Wahlen kann die Versammlungsleitung für die Dauer des Wahlganges und der vorhergehenden Diskussion einem Wahlausschuss übertragen werden. Der Versammlungsleiter bestimmt einen Protokollführer.

Die Art der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter. Die Abstimmung muss schriftlich durchgeführt werden, wenn ein Drittel der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt.

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Viertel sämtlicher Vereinsmitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist der Vorstand verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen eine zweite Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen; diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen.

Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen; Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen. Zur Änderung der Satzung und zur Auflösung des Vereins ist jedoch eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Eine Änderung des Zwecks des Vereins kann nur mit Zustimmung von neun Zehnteln aller Mitglieder beschlossen werden. Die schriftliche Zustimmung der in der Mitgliederversammlung nicht erschienenen Mitglieder kann gegenüber dem Vorstand nur innerhalb eines Monats erklärt werden.

Bei Wahlen ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Hat niemand mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten, so findet zwischen den beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben, eine Stichwahl statt. Gewählt ist dann derjenige, der die meisten Stimmen erhalten hat. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das von dem Versammlungsleiter zu ziehende Los.
Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom jeweiligen Schriftführer zu unterzeichnen ist.

Auflösung des Vereins und Anfallsberechtigung

Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit einer Stimmenmehrheit von drei Viertel der erschienen Mitglieder aufgelöst werden.

Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der Vorsitzende und der Stellvertretende Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. Die vorstehenden Vorschriften gelten entsprechend für den Fall, dass der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an den Verein Deutsche Krebshilfe e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat.

 Download der Satzung als pdf-Dokument

 

kids ueber uns

Birdies für Bildung e.V. ist ein von PROject GOLFsports ins Leben gerufener Verein, der Kindern und Jugendlichen in ihrer Weiterbildung helfen möchte.

Weiterlesen: Über uns

 
 

Kontakt

oberammergau Birdies für Bildung
Ettaler Str. 24
82487 Oberammergau

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